KOSTEN

HIERZU BERATE ICH SIE UMFASSEND VOR IHREM TERMIN.

KOSTEN // MEDIATION

Als zertifizierte Mediatorin berechne ich für eine Mediation im Bereich Familien- und Erbrecht € 250,00/Stunde zzgl. 19 % MwSt. Wie viel Zeit genau für die Lösung eines Konfliktes benötigt wird, hängt jedoch von dessen Komplexität ab und lässt sich pauschal nicht voraussagen. In einigen Fällen reicht beispielsweise eine Sitzung (60-90 Minuten), in anderen benötigen die Konfliktparteien etwas mehr Zeit, um eine einvernehmliche und nachhaltige Übereinkunft zu erzielen.

KOSTEN // RECHTLICHE VERTRETUNG

Erstberatung

Für ein Erstberatungsgespräch fällt je nach Aufwand ein vorab vereinbarter Betrag an. Laut Gesetz dürfen für ein Erstgespräch jedoch nicht höhere Kosten als € 250,00 zzgl. 19 % MwSt. anfallen. Es gibt auch die Möglichkeit, eine abweichende Gebührenvereinbarung abzuschließen. Sämtliche Einzelheiten werden wir bei Mandatsaufnahme mit Ihnen erörtern.


Vergütungsgesetz

Die anwaltliche Vergütung wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Grundlage für die Berechnung ist der Gegenstandswert. Dieser Wert wird für den Fall einer gerichtlichen Streitigkeit als Streitwert von dem erkennenden Gericht festgesetzt.


Verfahrenskostenhilfe

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Gerichts- und Anwaltskosten aufzubringen, kann Verfahrenskostenhilfe für gerichtliche Verfahren (VKH) beantragt werden. Bei einer Bewilligung durch das Gericht übernimmt der Staat sowohl die Kosten des Gerichtsverfahrens als auch die Kosten des Rechtsanwaltes.