Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich die Interessen nur einer Partei, und zwar meines Mandanten. Aus diesem Grund ist es mir bei einer Scheidung nicht möglich, beide Eheleute zu vertreten. Dennoch kann, soweit gewünscht, eine einvernehmliche Gesamtlösung erarbeitet werden. Sei es in einem Gespräch zu Dritt oder mit einem weiteren Anwalt. Ist dies alles nicht möglich, vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich vor Gericht. Ich berate und vertrete Sie zu folgenden Themen:
- Ehevertrag
- Scheidung // Trennung
- Sorgerechtsregelungen
- Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Unterhaltsregelungen
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
- Rentenausgleich
- Vermögensrechtliche Auseinandersetzungen
- Immobilienaufteilung
- Hausratsaufteilung
FAQ FAMILIENRECHT
Nachstehend finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Scheidung, mit denen ich als Fachanwältin im Familienrecht häufig konfrontiert werde. Sollte Ihr Anliegen nicht darunter sein, kontaktieren Sie mich gern.